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Schutz von Hin­weis­ge­bern − Whistleblowergesetz

Neue EU-Richt­li­nie und deut­sches Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 17.12.2021 gilt eine neue EU-Richt­li­nie zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das Uni­ons­recht mel­den − soge­nann­te „Whist­le­b­lower“. Die­se sol­len vor unrecht­mä­ßi­ger Ver­fol­gung oder Dis­kri­mi­nie­rung geschützt wer­den, wenn sie Miss­stän­de auf­de­cken. Dazu soll ein inter­nes Hin­weis­ge­ber-Sys­tem als Mel­de­ka­nal die­nen. Die­ses soll nicht nur für eige­ne Arbeit­neh­mer, son­dern auch für Ver­triebs­part­ner, Kun­den und Dienst­leis­ter offen sein.

Als EU-Richt­li­nie muss sie von den EU-Mit­glieds­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Die EU-Richt­li­nie legt dabei nur ein „Mini­mum“ an Schutz­stan­dards fest.

Das deut­sche Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) geht über die EU-Richt­li­nie hin­aus und schützt nicht nur Hin­weis­ge­ber, die Ver­stö­ße gegen deut­sches Recht mel­den, son­dern auch sol­che, die erheb­li­che Miss­stän­de auf­zei­gen. Das Gesetz für einen bes­se­ren Schutz hin­weis­ge­ben­der Per­so­nen sowie zur Umset­zung der Richt­li­nie zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das Uni­ons­recht mel­den, wur­de vom Bun­des­ka­bi­nett am 27.07.2022 beschlos­sen (sie­he auch Pres­se­mit­tei­lung des BMJ).

Miss­stän­de kön­nen zum Bei­spiel sein: Kor­rup­ti­on, Steu­er­hin­ter­zie­hung, Umwelt­ver­schmut­zung, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Daten­schutz­ver­stö­ße oder Ver­fas­sungs­feind­lich­keit. Hin­weis­ge­be­rin­nen und Hin­weis­ge­ber leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag zur Auf­de­ckung und Ahn­dung sol­cher Miss­stän­de und über­neh­men Ver­ant­wor­tung für die Gesellschaft.

Wie Sie sich auf das neue Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz vor­be­rei­ten können

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz und die EU-Richt­li­nie zum Schutz von Hin­weis­ge­bern haben das Ziel, Per­so­nen zu schüt­zen, die Miss­stän­de oder Ver­stö­ße in ihrem Arbeits­um­feld auf­de­cken. Dazu müs­sen vie­le Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen ein Sys­tem ein­füh­ren, das es Mit­ar­bei­ten­den ermög­licht, sol­che Hin­wei­se ver­trau­lich und sicher zu mel­den. Dies gilt für alle Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten sowie für Behör­den, öffent­li­che Ein­rich­tun­gen und Kom­mu­nen mit mehr als 10.000 Ein­woh­nern. Die Frist für die Umset­zung der Richt­li­nie ende­te für Unter­neh­men ab 250 Mit­ar­bei­ten­den am 17.12.2021, Unter­neh­men zwi­schen 50 und 249 Mit­ar­bei­ten­de haben eine ver­län­ger­te Frist bis zum 31.12.2023.

Für Unter­neh­men aus dem Finanz­dienst­leis­tungs­sek­tor gilt das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz unab­hän­gig von der Mitarbeiterzahl.

Die­se Unter­neh­men müs­sen bereits seit eini­gen Jah­ren ein Hin­weis­ge­ber-Sys­tem betrei­ben, um den Anfor­de­run­gen des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes, des Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­bu­ches oder des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes zu genü­gen. Sie soll­ten jedoch prü­fen, ob ihr bestehen­des Sys­tem den aktu­el­len Anfor­de­run­gen des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­set­zes und der EU-Richt­li­nie ent­spricht und ob die Pro­zes­se effi­zi­ent und trans­pa­rent gestal­tet sind.

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz ist ein Gewinn für Ihr Unter­neh­men – ver­wan­deln Sie es in eine trans­pa­ren­te und ver­ant­wor­tungs­vol­le Organisation!

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz bie­tet Ihnen die Chan­ce, ein effek­ti­ves Früh­warn­sys­tem für Ihr Unter­neh­men zu eta­blie­ren und Ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter vor Benach­tei­li­gun­gen zu schüt­zen, wenn sie Miss­stän­de auf­de­cken. Whist­le­b­lo­wing ist nicht nur eine gesetz­li­che Pflicht, son­dern auch ein wich­ti­ger Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät, Sicher­heit und Inte­gri­tät Ihres Unter­neh­mens. Mit Whist­le­b­lo­wing kön­nen Sie Risi­ken mini­mie­ren, Schä­den ver­mei­den und Ver­trau­en schaf­fen. Nut­zen Sie die­se Gele­gen­heit, um die Anfor­de­run­gen der EU-Richt­li­nie und des natio­na­len Geset­zes früh­zei­tig zu erfüllen.

Sehr ger­ne bera­ten wir Sie bei der Ein­füh­rung eines Whist­le­b­lower-Por­tals oder über­neh­men für Ihr Unter­neh­men die Posi­ti­on der “exter­nen” inter­nen Mel­de­stel­le indem wir für Sie als Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ter tätig werden.

Infor­mie­ren Sie sich doch über den wei­ter­füh­ren­den Link über unse­re Leis­tun­gen als Ihr exter­ner Hinweisgeberschutzbeauftragter. 

Unser Whist­le­b­lo­wing-Por­tal (Hin­weis­ge­ber-Sys­tem) unter­stützt Sie dabei, ein siche­res und ver­trau­ens­wür­di­ges Mel­de­ver­fah­ren für Ihre Beschäf­tig­ten ein­zu­rich­ten. Mit unse­rem Sys­tem kön­nen Sie inter­ne und exter­ne Mel­de­stel­len anbie­ten, die Hin­wei­se auf Rechts­ver­stö­ße o.ä. ent­ge­gen­neh­men und bear­bei­ten. Unser Sys­tem hilft Ihnen auch, die gesetz­li­chen Schutz­me­cha­nis­men für Hin­weis­ge­be­rin­nen und Hin­weis­ge­ber umzu­set­zen und deren Iden­ti­tät zu wahren.