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interner vs externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in bestimmten Fällen verpflichtend. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Organisation mehr als 20 Personen beschäftigt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben, oder wenn sie personenbezogene Daten verarbeitet, die einer besonderen Kategorie angehören, wie Gesundheitsdaten oder biometrische Daten. Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten kann zu empfindlichen Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen.

Ein Datenschutzbeauftragter ist also nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Vertrauen und die Reputation einer Organisation. Er hilft dabei, Risiken zu minimieren, Rechte zu wahren und Chancen zu nutzen, die sich aus der digitalen Transformation ergeben.

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen dem internen und dem externen Datenschutzbeauftragten. Somit gibt zwei Möglichkeiten einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, doch welche ist eigentlich für Ihr Unternehmen die bessere Lösung? Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Unterschiede.

interner DSBexterner DSB
Stellung im UnternehmenAufgaben des DSBs oft als ZusatzaufgabeNeutrale Position im Unternehmen
oft bessere Akzeptanz beim Betriebsrat
BenennungInteressenskonflikte möglich, z.B. leitende FunktionUnabhängige Benennung
EinarbeitungBetriebsabläufe sind oft bekannt
Einarbeitung in Prozesse anderer Abteilungen ggf. nötig
Risiko für Betriebsblindheit
Einarbeitung in Betriebsabläufe nötig
nimmt objektive, neutrale Perspektive ein
kein Risiko für Betriebsblindheit
KündigungUmfangreicher Kündigungsschutz (ähnlich Betriebsrat)Vereinbarung regulärer Kündigungsfristen über Vertrag
HaftungHaftungsrisiko liegt beim Unternehmen selbstHaftung für Falschberatung durch externen DSB teilweise übernommen
KostenUnternehmen finanziert Kosten für Gehalt, Ausbildung, Fortbildungen, Literatur selbstTransparente, planbare Preise durch vertragliche Vereinbarung, keine Kosten für Ausfallzeiten durch Weiterbildung
PraxiserfahrungBegrenzte Praxiserfahrung im eigenen UnternehmenFachkunde, große Praxiserfahrung durch Beratung vieler Unternehmen
Zusatzkompetenzenoft nur Fachwissen auf einem GebietInterdisziplinäre Kompetenzen: Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, weitere Gesetze wie BDSG, UWG, TTDSG, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Prozessberatung und Erfahrung in Begleitung von Veränderungsprozessen
NetzwerkKein Netzwerk vorhandenMitglied in Vereinigungen für Datenschutzbeauftragte, gut vernetzt mit anderen Experten
UnabhängigkeitSchwierig, da in Betrieb eingebunden, z.B. durch Rücksichtnahme auf Kollegen und VorgesetzteUnabhängig und weisungsfrei
keine Hemmungen Probleme anzusprechen
ausschließliche Konzentration auf Datenschutz
Akzeptanz im UnternehmenHäufig schwierig, da Kollegen auf Anfragen oft nur langsam antwortenUnabhängige Stellung, externer DSB wird anders wahrgenommen, dadurch kürzere Antwortzeiten
ArbeitsaufwandHäufig nur geringe zeitliche Verfügbarkeit für Tätigkeit als DSB
durch Unerfahrenheit ggf. größerer Einarbeitungsbedarf und höherer Arbeitsaufwand
Effizienter Zeiteinsatz und nur dann, wenn er gebraucht wird
Zeitliche VerfügbarkeitOftmals eingeschränkt durch andere AufgabenImmer verfügbar, kurze Antwortzeiten
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