Schutz von Hinweisgebern − Whistleblowergesetz
Neue EU-Richtlinie und deutsches Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 17.12.2021 gilt eine neue EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden − sogenannte „Whistleblower“. Diese sollen vor unrechtmäßiger Verfolgung oder Diskriminierung geschützt werden, wenn sie Missstände aufdecken. Dazu soll ein internes Hinweisgeber-System als Meldekanal dienen. Dieses soll nicht nur für eigene Arbeitnehmer, sondern auch für Vertriebspartner, Kunden und Dienstleister offen sein.
Als EU-Richtlinie muss sie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie legt dabei nur ein „Minimum“ an Schutzstandards fest.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geht über die EU-Richtlinie hinaus und schützt nicht nur Hinweisgeber, die Verstöße gegen deutsches Recht melden, sondern auch solche, die erhebliche Missstände aufzeigen. Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde vom Bundeskabinett am 27.07.2022 beschlossen (siehe auch Pressemitteilung des BMJ).
Missstände können zum Beispiel sein: Korruption, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße oder Verfassungsfeindlichkeit. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung solcher Missstände und übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft.
Wie Sie sich auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten können
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern haben das Ziel, Personen zu schützen, die Missstände oder Verstöße in ihrem Arbeitsumfeld aufdecken. Dazu müssen viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ein System einführen, das es Mitarbeitenden ermöglicht, solche Hinweise vertraulich und sicher zu melden. Dies gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie für Behörden, öffentliche Einrichtungen und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden am 17.12.2021, Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitende haben eine verlängerte Frist bis zum 31.12.2023.
Für Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor gilt das Hinweisgeberschutzgesetz unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Diese Unternehmen müssen bereits seit einigen Jahren ein Hinweisgeber-System betreiben, um den Anforderungen des Kreditwesengesetzes, des Kapitalanlagegesetzbuches oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu genügen. Sie sollten jedoch prüfen, ob ihr bestehendes System den aktuellen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Richtlinie entspricht und ob die Prozesse effizient und transparent gestaltet sind.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Gewinn für Ihr Unternehmen – verwandeln Sie es in eine transparente und verantwortungsvolle Organisation!
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Ihnen die Chance, ein effektives Frühwarnsystem für Ihr Unternehmen zu etablieren und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu schützen, wenn sie Missstände aufdecken. Whistleblowing ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Qualität, Sicherheit und Integrität Ihres Unternehmens. Mit Whistleblowing können Sie Risiken minimieren, Schäden vermeiden und Vertrauen schaffen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die Anforderungen der EU-Richtlinie und des nationalen Gesetzes frühzeitig zu erfüllen.
Sehr gerne beraten wir Sie bei der Einführung eines Whistleblower-Portals oder übernehmen für Ihr Unternehmen die Position der “externen” internen Meldestelle indem wir für Sie als Hinweisgeberschutzbeauftragter tätig werden.
Informieren Sie sich doch über den weiterführenden Link über unsere Leistungen als Ihr externer Hinweisgeberschutzbeauftragter.
Unser Whistleblowing-Portal (Hinweisgeber-System) unterstützt Sie dabei, ein sicheres und vertrauenswürdiges Meldeverfahren für Ihre Beschäftigten einzurichten. Mit unserem System können Sie interne und externe Meldestellen anbieten, die Hinweise auf Rechtsverstöße o.ä. entgegennehmen und bearbeiten. Unser System hilft Ihnen auch, die gesetzlichen Schutzmechanismen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umzusetzen und deren Identität zu wahren.