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Unse­re Leis­tun­gen als exter­ner Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ter/­Whist­le­b­lower-Beauf­trag­ter

Sie sind ver­ant­wort­lich für die Inte­gri­tät und Com­pli­ance Ihres Unter­neh­mens und wol­len sicher­stel­len, dass Ihre Mit­ar­bei­ter sich bei Ihnen wohl­füh­len und Ihnen ver­trau­en? Dann soll­ten Sie einen exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten der cloud­TEC e.K. in Betracht ziehen.

Ein exter­ner Whist­le­b­lower-Beauf­trag­ter ist eine unab­hän­gi­ge und ver­trau­ens­wür­di­ge Anlauf­stel­le für Ihre Mit­ar­bei­ter, Kun­den und Geschäfts­part­ner die Hin­wei­se auf Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stö­ße in Ihrem Unter­neh­men mel­den möch­ten. Er nimmt die Hin­wei­se ent­ge­gen, prüft sie auf ihre Glaub­wür­dig­keit und lei­tet sie an die zustän­di­gen Stel­len wei­ter. Dabei wahrt er die Anony­mi­tät und Ver­trau­lich­keit der Hin­weis­ge­ber und sorgt dafür, dass die­se kei­ne Nach­tei­le oder Dis­kri­mi­nie­rung erfahren.

War­um Sie einen exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten der cloud­TEC e.K. brauchen

Mit einem exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten der cloud­TEC e.K. kön­nen Sie von fol­gen­den Vor­tei­len profitieren:

  • Sie erfül­len die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an ein wirk­sa­mes Hin­weis­ge­ber­sys­tem, die ab dem 17. Dezem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind.
  • Sie stär­ken das Ver­trau­en und die Loya­li­tät Ihrer Mit­ar­bei­ter, indem Sie ihnen eine siche­re und ein­fa­che Mög­lich­keit bie­ten, ihre Beden­ken zu äußern.
  • Sie stär­ken das Ver­trau­en Ihrer Kun­den und Geschäfts­part­ner, indem Sie ihnen einen siche­ren Mel­de­ka­nal bereitstellen.
  • Sie erhö­hen die Trans­pa­renz und die Qua­li­tät Ihrer Geschäfts­pro­zes­se, indem Sie Risi­ken und Schwach­stel­len früh­zei­tig erken­nen und beheben.
  • Sie schüt­zen Ihren Ruf und Ihre Repu­ta­ti­on, indem Sie poten­zi­el­le Skan­da­le oder Rechts­strei­tig­kei­ten ver­mei­den oder minimieren.

Um Ihnen die­se Vor­tei­le zu ver­an­schau­li­chen, möch­ten wir Ihnen eini­ge Bei­spie­le aus der Pra­xis vorstellen:

  • Eine mit­ar­bei­ten­de Per­son eines Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rers mel­de­te uns einen Ver­dacht auf Mani­pu­la­ti­on von Mess­wer­ten. Wir prüf­ten den Hin­weis und lei­te­ten ihn an die zustän­di­ge Behör­de wei­ter. Der Mit­ar­bei­ter blieb anonym und wur­de nicht benach­tei­ligt. Der Auto­mo­bil­her­stel­ler konn­te recht­zei­tig Maß­nah­men ergrei­fen, um einen Image­scha­den zu vermeiden.
  • Eine Mit­ar­bei­te­rin eines Kun­den mel­de­te uns einen Ver­dacht auf Unter­schla­gung. Wir prüf­ten den Hin­weis und lei­te­ten ihn an die Geschäfts­füh­rung wei­ter. Die Mit­ar­bei­te­rin blieb anonym und wur­de nicht benach­tei­ligt. Die Geschäfts­füh­rung konn­te recht­zei­tig Maß­nah­men ergrei­fen, um den Scha­den zu begren­zen und den betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ten­den der Straf­ver­fol­gung zuzuführen.
  • Eine Mit­ar­bei­te­rin eines mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens mel­de­te uns einen sexu­el­len Über­griff durch eine Füh­rungs­kraft. Wir prüf­ten den Hin­weis und lei­te­ten ihn an die Geschäfts­füh­rung wei­ter. Die Mit­ar­bei­te­rin blieb anonym und wur­de nicht benach­tei­ligt. Die Füh­rungs­kraft wur­de aus dem Unter­neh­men entfernt.

 Wie Sie den exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten der cloud­TEC e.K. nut­zen können

Als Ihr exter­ner Whist­le­b­lower-Beauf­trag­ter bie­tet Ihnen cloud­TEC e.K. ein fle­xi­bles und maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot, das sich an Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ori­en­tiert. Sie kön­nen zwi­schen ver­schie­de­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len wäh­len, wie z.B. Tele­fon, E‑Mail, Whist­le­b­lower-Por­tal oder Post. Wir bera­ten Sie umfas­send über die Vor- und Nach­tei­le der ver­schie­de­nen Mel­de­we­ge und Sie ent­schei­den, wel­che Sie davon nut­zen wol­len. Sie kön­nen ent­schei­den, ob Sie den exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten als allei­ni­gen oder ergän­zen­den Ansprech­part­ner für Ihre Mit­ar­bei­ter, Kun­den und Geschäfts­part­ner nut­zen möchten.

Ein exter­ner Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ter von cloud­TEC e.K. arbei­tet nach höchs­ten ethi­schen und pro­fes­sio­nel­len Stan­dards. Er ver­fügt über eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in den Berei­chen Com­pli­ance, Recht und Daten­schutz. Er garan­tiert Ihnen eine schnel­le und sorg­fäl­ti­ge Bear­bei­tung Ihrer Hin­wei­se sowie eine regel­mä­ßi­ge Bericht­erstat­tung über den Stand der Dinge.

Wenn Sie mehr über den exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten der cloud­TEC e.K. erfah­ren möch­ten, kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne. Wir freu­en uns auf Ihre Anfrage.

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